Haftung für Beauftragte in der Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung spielt der Begriff „Haftung für Beauftragte“ eine wichtige Rolle. Bauherren stehen häufig vor der Herausforderung, verschiedene Fachfirmen oder Dienstleister für Bauprojekte zu beauftragen. Dabei stellt sich die Frage: Wer haftet, wenn durch diese beauftragten Unternehmen Schäden entstehen? Genau hier kommt die Haftung für Beauftragte ins Spiel.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Bauherren grundsätzlich vor Schadensersatzforderungen, die im Zusammenhang mit ihrem Bauvorhaben entstehen. Doch was passiert, wenn ein Bauherr externe Unternehmen, wie Bauunternehmer, Handwerker oder Architekten, beauftragt? Auch in diesen Fällen können Schäden auftreten, beispielsweise durch unsachgemäße Arbeiten oder fahrlässige Fehler der beauftragten Firmen. In solchen Situationen greift die sogenannte Haftung für Beauftragte, die genau regelt, wann und in welchem Umfang der Bauherr selbst zur Verantwortung gezogen werden kann.
Warum ist die Haftung für Beauftragte relevant?
Die Haftung für beauftragte Dienstleister ist besonders für Bauherren relevant, da sie oft nicht nur auf ihre eigenen Fehler beschränkt sind. Sie können auch für das Verhalten und die Fehler der von ihnen beauftragten Personen oder Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden. Diese Haftung ist in Deutschland rechtlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verankert. Konkret bedeutet dies, dass ein Bauherr unter bestimmten Umständen für Schäden haftet, die von Dritten verursacht wurden, selbst wenn diese Dritten eigenständig tätig waren.
Hier einige Beispiele, bei denen die Haftung für Beauftragte zum Tragen kommen könnte:
- Ein Bauunternehmer verursacht einen Wasserschaden im Nachbarhaus, weil er die Abdichtungsarbeiten unsachgemäß ausgeführt hat.
- Ein Architekt macht einen Planungsfehler, der zu Bauschäden führt.
- Ein Subunternehmer verletzt bei der Arbeit eine dritte Person, etwa durch herabfallendes Material.
In all diesen Fällen kann der Bauherr unter Umständen haftbar gemacht werden, selbst wenn die ausführenden Arbeiten nicht von ihm selbst, sondern von beauftragten Unternehmen durchgeführt wurden.
Wann haftet der Bauherr für Beauftragte?
Die Haftung für Beauftragte ist jedoch nicht automatisch und in jedem Fall gegeben. Es gibt spezifische Kriterien und Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Bauherr tatsächlich haftet:
- Sorgfaltspflicht bei der Auswahl: Der Bauherr ist verpflichtet, bei der Auswahl seiner Dienstleister sorgfältig vorzugehen. Das bedeutet, dass er sich über die Qualifikationen und die Zuverlässigkeit des beauftragten Unternehmens informieren sollte. Wenn der Bauherr beispielsweise ein Unternehmen beauftragt, das offensichtlich unqualifiziert ist, könnte ihm daraus eine Haftung entstehen.
- Überwachung der Arbeiten: Auch während der Bauphase hat der Bauherr eine gewisse Überwachungspflicht. Er kann sich nicht vollständig aus der Verantwortung ziehen, indem er die Arbeiten einfach delegiert. Vor allem bei größeren Bauprojekten sollte regelmäßig kontrolliert werden, ob die Arbeiten ordnungsgemäß und sicher durchgeführt werden.
- Delegation an Fachleute: Beauftragt der Bauherr qualifizierte Fachfirmen oder Experten, die ihre Arbeit eigenständig und professionell erledigen, kann seine Haftung reduziert werden. Es wird davon ausgegangen, dass er seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat, wenn er nachweislich Fachleute beauftragt und deren Arbeiten überwacht hat.
Was deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab?
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich die Risiken ab, die während der Bauphase auftreten können. Dazu gehören neben der eigenen Haftung des Bauherrn auch Ansprüche, die durch beauftragte Unternehmen entstehen könnten, solange der Bauherr seine Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Folgende Schäden können typischerweise abgedeckt sein:
- Personenschäden: Wenn durch Bauarbeiten Personen verletzt werden, sei es Arbeiter auf der Baustelle oder Passanten.
- Sachschäden: Beschädigungen von Gebäuden, Grundstücken oder anderen Sachwerten durch Arbeiten auf der Baustelle.
- Vermögensschäden: Wenn durch Fehler beim Bau finanzielle Nachteile entstehen, wie etwa Verzögerungen oder notwendige Nachbesserungen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung springt jedoch nicht ein, wenn der Bauherr grob fahrlässig handelt, etwa indem er Unternehmen ohne ausreichende Qualifikation beauftragt oder seine Überwachungspflicht stark vernachlässigt.
Wichtige Tipps für Bauherren
Damit Bauherren im Schadensfall bestmöglich abgesichert sind und das Risiko der Haftung für Beauftragte minimieren, sollten sie folgende Punkte beachten:
- Prüfen Sie Referenzen: Bevor Sie ein Unternehmen beauftragen, sollten Sie sich Referenzen und Zertifikate zeigen lassen. Eine gründliche Vorabprüfung kann spätere Probleme verhindern.
- Dokumentieren Sie alles: Halten Sie Verträge, Vereinbarungen und Absprachen schriftlich fest. So haben Sie im Schadensfall Nachweise darüber, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben.
- Regelmäßige Kontrollen: Auch wenn Sie Fachleute beauftragen, sollten Sie die Arbeiten regelmäßig überprüfen oder von einem unabhängigen Bauleiter überwachen lassen. Dadurch können Sie sicherstellen, dass die Arbeiten fachgerecht durchgeführt werden.
- Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung: Eine solche Versicherung ist für private Bauherren unerlässlich. Sie schützt nicht nur vor unvorhergesehenen finanziellen Belastungen, sondern sorgt auch dafür, dass Sie rechtlich abgesichert sind, wenn es zu Schäden durch beauftragte Unternehmen kommt.
Fazit
Die Haftung für Beauftragte ist ein zentrales Thema für Bauherren, die während eines Bauprojekts externe Dienstleister beauftragen. Obwohl die Bauherrenhaftpflichtversicherung einen umfassenden Schutz bietet, sollten Bauherren ihre Auswahl- und Überwachungspflichten ernst nehmen, um im Schadensfall nicht selbst zur Verantwortung gezogen zu werden. Mit einer sorgfältigen Auswahl der Dienstleister und einer kontinuierlichen Überwachung der Bauarbeiten kann das Risiko erheblich reduziert werden.
Eine gut durchdachte Bauherrenhaftpflichtversicherung ist dabei ein unverzichtbares Werkzeug, um sowohl die eigenen Risiken als auch die der beauftragten Unternehmen abzusichern.