Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich ist ein Verfahren, das in Deutschland bei einer Scheidung zur Anwendung kommt und sicherstellt, dass die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen beiden Ehepartnern gerecht aufgeteilt werden. Dies betrifft nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch betriebliche und private Rentenansprüche. Der Versorgungsausgleich soll sicherstellen, dass die Ehepartner, die möglicherweise weniger gearbeitet oder geringere Rentenansprüche erworben haben, einen fairen Anteil an der Altersvorsorge erhalten.
Da viele Paare ihre Rentenansprüche während der Ehe unterschiedlich aufbauen – beispielsweise durch Teilzeitarbeit oder Erziehungszeiten – gleicht der Versorgungsausgleich diese Differenzen aus. Damit soll verhindert werden, dass ein Partner nach der Scheidung finanziell benachteiligt ist und deutlich weniger Rente erhält als der andere.
Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?
Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche jedes Partners berechnet und anschließend zwischen beiden aufgeteilt. Das Gericht veranlasst eine Berechnung, die die jeweiligen Rentenanwartschaften zusammenfasst und einen Ausgleichsbetrag festlegt, der von einem Partner auf den anderen übertragen wird. Dies bedeutet, dass beispielsweise Entgeltpunkte der gesetzlichen Rentenversicherung oder Anteile aus einer betrieblichen Altersversorgung gleichmäßig verteilt werden.
Hierbei wird in der Regel die Hälfte der Rentenanwartschaften des einen Partners an den anderen übertragen. Der Versorgungsausgleich ist damit ein komplexer Rechenprozess, bei dem alle relevanten Altersvorsorgeansprüche berücksichtigt werden. Sobald der Versorgungsausgleich abgeschlossen ist, werden die neuen Rentenansprüche im Rentenkonto beider Parteien vermerkt und fließen später in die Rentenzahlungen ein.
Welche Rentenansprüche werden beim Versorgungsausgleich berücksichtigt?
Der Versorgungsausgleich umfasst in der Regel verschiedene Rentenansprüche, die während der Ehe aufgebaut wurden. Dazu gehören:
- Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung: Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die während der Ehe gezahlt wurden, fließen in den Versorgungsausgleich ein. Entgeltpunkte, die ein Partner in dieser Zeit erworben hat, werden mit denen des anderen Partners verrechnet.
- Betriebliche Altersvorsorge: Auch betriebliche Rentenansprüche, die über den Arbeitgeber aufgebaut wurden, sind im Versorgungsausgleich enthalten. Diese können Betriebsrenten, Pensionskassen oder Direktversicherungen umfassen.
- Private Rentenversicherungen: Private Altersvorsorgen, wie private Rentenversicherungen oder Riester-Renten, werden ebenfalls in den Versorgungsausgleich einbezogen, sofern sie als Altersvorsorge während der Ehezeit angespart wurden.
Es werden jedoch nur die Rentenansprüche berücksichtigt, die während der Ehezeit erworben wurden. Ansprüche, die vor der Ehe oder nach der Scheidung aufgebaut wurden, sind vom Versorgungsausgleich ausgeschlossen.
Der Ablauf des Versorgungsausgleichs bei einer Scheidung
Der Versorgungsausgleich wird bei der Scheidung in einem gesetzlich geregelten Verfahren durchgeführt und von einem Familiengericht angeordnet. Das Verfahren läuft in mehreren Schritten ab:
- Antrag beim Familiengericht: Sobald die Scheidung eingereicht wird, wird der Versorgungsausgleich automatisch eingeleitet. Beide Ehepartner müssen beim Familiengericht Angaben zu ihren Altersvorsorgeansprüchen machen.
- Ermittlung der Ansprüche: Das Gericht fordert die Rentenversicherungen und Altersvorsorgeeinrichtungen auf, die während der Ehe erworbenen Ansprüche zu berechnen und zu melden. Diese Berechnung bildet die Grundlage für den Versorgungsausgleich.
- Berechnung des Ausgleichsbetrags: Auf Basis der gemeldeten Daten berechnet das Gericht den Ausgleichsbetrag, der zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird. In der Regel erhält jeder Partner die Hälfte der während der Ehe aufgebauten Ansprüche des anderen.
- Eintragung der neuen Ansprüche: Die Rentenversicherung vermerkt die neuen Ansprüche im Rentenkonto beider Partner. Dies wirkt sich später auf die Höhe der Rente aus, die beide Parteien erhalten.
Vorteile des Versorgungsausgleichs
Der Versorgungsausgleich bietet mehrere Vorteile für die Ehepartner und sorgt für eine gerechte Verteilung der Rentenansprüche. Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:
- Gleichstellung beider Ehepartner: Der Versorgungsausgleich gleicht die unterschiedlichen Rentenansprüche der Ehepartner aus. Das ist besonders wichtig, wenn einer der beiden Partner während der Ehe weniger gearbeitet hat oder längere Zeit für die Kindererziehung zu Hause geblieben ist.
- Finanzielle Absicherung im Alter: Durch den Versorgungsausgleich erhält jeder Partner eine eigenständige Absicherung im Alter, unabhängig von der späteren finanziellen Situation des Ex-Partners. Damit wird ein hohes Maß an Unabhängigkeit geschaffen.
- Faire Aufteilung der Altersvorsorge: Der Versorgungsausgleich berücksichtigt alle relevanten Altersvorsorgeansprüche und sorgt für eine faire Aufteilung. Das ist besonders wichtig, wenn beide Partner verschiedene Rentenansprüche aufgebaut haben.
Wann entfällt der Versorgungsausgleich?
In bestimmten Fällen kann der Versorgungsausgleich entfallen oder eingeschränkt werden. Diese Sonderfälle sind gesetzlich geregelt und betreffen meist sehr kurze Ehen oder besondere Vereinbarungen zwischen den Partnern. Hier einige Beispiele:
- Kurze Ehedauer: Bei einer kurzen Ehe von bis zu drei Jahren kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden, wenn beide Partner dies wünschen. Das Familiengericht überprüft in solchen Fällen, ob eine Vereinbarung beider Parteien vorliegt.
- Ehevertragliche Regelung: Ehepartner können im Vorfeld durch einen Ehevertrag festlegen, dass auf den Versorgungsausgleich verzichtet wird. Dieser Verzicht muss jedoch notariell beglaubigt und im Ehevertrag festgehalten werden.
- Geringfügige Ansprüche: Wenn die Rentenansprüche, die ausgeglichen werden sollen, nur geringfügig sind, kann das Gericht entscheiden, den Versorgungsausgleich nicht durchzuführen.
Der Versorgungsausgleich stellt eine wichtige Absicherung für Ehepartner nach der Scheidung dar und bietet eine faire Grundlage für die finanzielle Sicherheit im Alter. So sorgt er dafür, dass beide Parteien trotz Scheidung von den während der Ehe aufgebauten Rentenansprüchen profitieren.