Was bedeutet Ertragsanteilsbesteuerung?
Die Ertragsanteilsbesteuerung ist eine Methode zur steuerlichen Behandlung der Erträge aus Lebensversicherungen, insbesondere bei der Auszahlung von Renten aus einer privaten Rentenversicherung. Wenn ein Versicherter nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder im Rentenalter eine Rente aus seiner Lebensversicherung bezieht, wird nicht die gesamte Rente versteuert, sondern nur der sogenannte Ertragsanteil. Dieser stellt den Teil der Rente dar, der auf den angesammelten Gewinn des eingezahlten Kapitals entfällt.
Der Gedanke hinter der Ertragsanteilsbesteuerung ist, dass ein Teil der ausgezahlten Summe bereits versteuertes Kapital ist, da die Beiträge zur Lebensversicherung in der Ansparphase meist aus dem versteuerten Einkommen geleistet wurden. Daher wird nur der Ertragsanteil – also der Gewinn – besteuert, der über die Jahre durch Zinsen und Kapitalzuwachs entstanden ist.
Wie funktioniert die Ertragsanteilsbesteuerung?
Die Besteuerung über den Ertragsanteil funktioniert nach einem festen Prinzip, bei dem nur ein bestimmter Prozentsatz der gesamten Rente versteuert wird. Dieser Prozentsatz richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn: Je später die Auszahlung der Rente beginnt, desto niedriger fällt der zu versteuernde Ertragsanteil aus. Das bedeutet, dass jemand, der erst mit 67 oder 70 Jahren seine Rente bezieht, im Vergleich zu einem früheren Rentenbeginn einen geringeren Anteil seiner Rente versteuern muss.
Die Ertragsanteile sind gesetzlich festgelegt und sinken mit steigendem Renteneintrittsalter. Beispielsweise beträgt der Ertragsanteil bei Rentenbeginn mit 65 Jahren 18 %, während er bei Rentenbeginn mit 67 Jahren auf 17 % fällt. Diese Staffelung dient dazu, den Steuerpflichtigen im Alter zu entlasten und die steuerliche Belastung der Renten geringer zu halten.
Vorteile der Ertragsanteilsbesteuerung
Die Ertragsanteilsbesteuerung bietet verschiedene Vorteile, die für viele Versicherte attraktiv sind. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:
- Geringere Steuerbelastung: Da nur der Ertragsanteil versteuert wird und nicht die gesamte Rente, fällt die steuerliche Belastung vergleichsweise niedrig aus. Dies kann vor allem im Rentenalter ein großer Vorteil sein, da das Einkommen häufig geringer ist.
- Steuerliche Entlastung im Alter: Die Ertragsanteilsbesteuerung berücksichtigt das Alter des Versicherten bei Rentenbeginn. Je älter der Rentenbezieher ist, desto geringer ist der zu versteuernde Anteil, was eine steuerliche Entlastung darstellt.
- Attraktive Altersvorsorgeoption: Durch die steuerlichen Vorteile der Ertragsanteilsbesteuerung wird die private Rentenversicherung als Altersvorsorge attraktiver, da die Rente im Alter weniger stark durch Steuern gemindert wird.
Wie wird der Ertragsanteil berechnet?
Der Ertragsanteil wird anhand von Tabellen festgelegt, die das Alter des Versicherten bei Rentenbeginn berücksichtigen. Das Finanzamt gibt diese Werte vor, und sie ändern sich je nach Renteneintrittsalter. Um den zu versteuernden Betrag zu berechnen, wird der monatliche Rentenbetrag mit dem jeweiligen Ertragsanteil multipliziert.
Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung: Wenn ein Versicherter mit 65 Jahren eine monatliche Rente von 1.000 Euro erhält, beträgt der Ertragsanteil 18 %. In diesem Fall müssen also nur 180 Euro der monatlichen Rente versteuert werden (1.000 Euro x 18 % = 180 Euro). Der verbleibende Teil der Rente bleibt steuerfrei.
Unterschiede zwischen Kapitalauszahlung und Rentenauszahlung
Die Ertragsanteilsbesteuerung findet nur bei der Auszahlung einer lebenslangen Rente Anwendung. Bei der Kapitalauszahlung, bei der der Versicherte am Ende der Vertragslaufzeit eine Einmalzahlung erhält, gelten andere steuerliche Regeln. Diese Auszahlung wird ebenfalls nur zum Teil besteuert, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – beispielsweise muss der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen sein, und der Versicherte muss das 62. Lebensjahr erreicht haben.
Die Unterschiede in der Besteuerung sind wichtig für die Entscheidung, ob man sich für eine Rentenauszahlung oder eine Einmalzahlung entscheidet. Während die Ertragsanteilsbesteuerung bei lebenslangen Renten steuerliche Vorteile bietet, kann die Kapitalauszahlung ebenfalls vorteilhaft sein, wenn man eine größere Summe auf einmal benötigt.
Vorteile der Ertragsanteilsbesteuerung bei der privaten Altersvorsorge
Die Ertragsanteilsbesteuerung macht private Rentenversicherungen und Altersvorsorgeprodukte steuerlich attraktiv. Hier einige Situationen, in denen sie besonders vorteilhaft ist:
- Flexibilität im Alter: Die Besteuerung nur des Ertragsanteils sorgt dafür, dass die Rentenzahlungen im Alter flexibler einsetzbar sind und das Einkommen im Ruhestand steuerlich geschont wird.
- Steuerliche Optimierung bei spätem Renteneintritt: Versicherte, die ihre Rente später beziehen, profitieren von niedrigeren Ertragsanteilen und somit von einer geringeren Steuerbelastung. Das macht eine private Rentenversicherung gerade für Menschen attraktiv, die länger arbeiten möchten.
- Kombination mit anderen Vorsorgeprodukten: Die Ertragsanteilsbesteuerung kann gut mit anderen Vorsorgeprodukten kombiniert werden, um ein steuerlich optimiertes Gesamtkonzept für die Altersvorsorge zu schaffen.
Durch die Ertragsanteilsbesteuerung bietet die Lebensversicherung eine attraktive Möglichkeit der Altersvorsorge, da der steuerliche Vorteil insbesondere im Rentenalter spürbar wird.