Was ist die Gliedertaxe?
Die Gliedertaxe ist ein zentraler Begriff in der Unfallversicherung und bezieht sich auf eine Tabelle, die zur Bewertung von Invaliditätsgraden dient. Diese Tabelle legt fest, wie hoch der prozentuale Invaliditätsgrad ist, wenn durch einen Unfall bestimmte Körperteile oder Sinne dauerhaft beeinträchtigt werden oder vollständig verloren gehen. Die Gliedertaxe definiert also den Grad der körperlichen Einschränkung und gibt so den Maßstab für die finanzielle Entschädigung, die eine Unfallversicherung leisten muss.
In der Unfallversicherung dient die Gliedertaxe dazu, die Entschädigungsleistungen klar und nachvollziehbar zu regeln. Die genaue Festlegung des Invaliditätsgrades ist dabei wichtig, weil die Versicherungssumme, die dem Versicherten zusteht, entsprechend des festgestellten Grades berechnet wird. Die Gliedertaxe wird in der Regel in den Vertragsbedingungen der Versicherung aufgeführt und bildet die Grundlage für die Berechnung der Invaliditätsleistung.
Wie funktioniert die Gliedertaxe?
Die Gliedertaxe funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Je nach Schwere der körperlichen Beeinträchtigung wird ein prozentualer Wert für den Invaliditätsgrad festgelegt. Dieser Prozentsatz gibt an, wie stark die Leistungsfähigkeit des Versicherten durch den Verlust oder die Beeinträchtigung eines Körperteils oder Sinnes eingeschränkt ist. Beispielsweise sieht die Gliedertaxe häufig folgende Werte vor:
- Verlust eines Armes: 70 % Invaliditätsgrad
- Verlust eines Beins: 70 % Invaliditätsgrad
- Verlust eines Daumens: 25 % Invaliditätsgrad
- Verlust des Sehvermögens auf einem Auge: 50 % Invaliditätsgrad
- Verlust des Hörvermögens auf einem Ohr: 30 % Invaliditätsgrad
Diese Werte variieren leicht je nach Versicherung, da die genaue Gliedertaxe oft von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft individuell festgelegt wird. Der Invaliditätsgrad, der anhand der Gliedertaxe ermittelt wird, bestimmt dann, wie hoch die Auszahlung der Versicherungssumme ausfällt.
Warum ist die Gliedertaxe wichtig?
Die Gliedertaxe ist von großer Bedeutung, weil sie den Versicherten und ihren Angehörigen finanzielle Sicherheit bietet, wenn nach einem Unfall dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen auftreten. Sie schafft eine transparente Grundlage für die Entschädigung, indem sie vordefinierte Werte für verschiedene Invaliditätsgrade festlegt. So wissen Versicherte genau, welche Leistungen ihnen zustehen und wie der Versicherer die Höhe der Entschädigung berechnet.
Zudem sorgt die Gliedertaxe für eine gewisse Standardisierung und Vergleichbarkeit unter verschiedenen Versicherungen. Durch die einheitliche Bewertung der Invaliditätsgrade bietet die Gliedertaxe eine verlässliche und nachvollziehbare Grundlage, auf der Versicherungsnehmer ihre Ansprüche geltend machen können. Bei Unfällen mit schweren Folgen kann die Invaliditätsleistung eine wichtige finanzielle Stütze sein, die den Lebensunterhalt sichert und Therapiekosten abdeckt.
Was passiert, wenn mehrere Beeinträchtigungen vorliegen?
Falls bei einem Unfall mehrere Körperteile oder Sinne betroffen sind, werden die Invaliditätsgrade aus der Gliedertaxe addiert. Allerdings wird der Invaliditätsgrad nie höher als 100 % angesetzt, da dies dem maximalen Grad an Invalidität entspricht, den die Versicherung abdeckt. Liegt beispielsweise eine Beeinträchtigung von 50 % des Sehvermögens und zusätzlich eine Beeinträchtigung von 30 % des Hörvermögens vor, ergibt sich ein kombinierter Invaliditätsgrad von 80 %.
Für die Berechnung der Invaliditätsleistung wird dann dieser Gesamtgrad herangezogen, um den Anteil der Versicherungssumme zu bestimmen. Mehrfachbeeinträchtigungen sind also klar geregelt, sodass der Versicherte entsprechend für die kombinierte Einschränkung entschädigt wird.
Wann greift die Gliedertaxe nicht?
In bestimmten Fällen greift die Gliedertaxe nicht oder wird durch andere Regeln ergänzt. Einige dieser Sonderfälle sind:
- Vorhandene Vorerkrankungen: Wenn bereits vor dem Unfall gesundheitliche Beeinträchtigungen bestanden haben, die die gleiche Körperregion oder Funktion betreffen, kann der Invaliditätsgrad entsprechend gekürzt werden.
- Vereinbarte Sonderregelungen: Manche Versicherungen bieten Sondervereinbarungen an, bei denen die Gliedertaxe nicht standardmäßig greift. Dies könnte der Fall sein, wenn individuelle Vereinbarungen zur Invaliditätsbewertung getroffen wurden.
- Teilweise Beeinträchtigungen: Wenn ein Körperteil nicht vollständig, sondern nur teilweise beeinträchtigt ist, wird der Invaliditätsgrad anteilig berechnet. Hier wird häufig ein ärztliches Gutachten zur Feststellung des Grads herangezogen.
Wie wird die Entschädigung anhand der Gliedertaxe berechnet?
Die Berechnung der Entschädigungssumme erfolgt in der Unfallversicherung nach einem festen Schema und basiert auf der festgelegten Versicherungssumme sowie dem Invaliditätsgrad. Die Höhe der Auszahlung ergibt sich aus der Formel:
Entschädigungsleistung = Versicherungssumme x Invaliditätsgrad (in %) / 100
Beispiel: Beträgt die Versicherungssumme 100.000 Euro und der Invaliditätsgrad 50 %, erhält der Versicherte eine Entschädigung von 50.000 Euro.
Die Höhe der Versicherungssumme kann vom Versicherten bei Abschluss des Vertrags festgelegt werden. Eine höhere Versicherungssumme bedeutet eine höhere Entschädigung im Schadensfall, führt jedoch auch zu einem höheren Versicherungsbeitrag. Die Wahl der Summe sollte daher sorgfältig und in Hinblick auf den individuellen Absicherungsbedarf getroffen werden.