Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit
Was bedeutet der Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit? Der Begriff „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ wird im Zusammenhang mit Versicherungen, insbesondere Hausratversicherungen, häufig verwendet. Im Kern geht es darum, dass Versicherer in bestimmten Verträgen darauf verzichten, bei einem Schadensfall die Leistungen zu kürzen oder abzulehnen, selbst wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden…
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